Beitragsordnung

proDresden e.V.
Verein zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in und um Dresden

(in der Mitgliederversammlung am 26.09.2016 beschlossene Fassung)

Die Mitgliederversammlung von proDresden e.V. hat gemäß § 7 der Satzung des Vereins folgende Beitragsordnung ab 1.1.2017 beschlossen:

§ 1 - Grundsatz

Die Mittel des Vereins dürfen nur zur Erfüllung der Aufgaben, im satzungsgemäßen Zwecke, durch die Beiträge der Mitglieder aufgebracht werden.

§ 2 - Höhe der Beiträge

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt

  100 € für natürliche Personen 
1000 € für Öffentliche Einrichtungen 
1000 € für F & E 

Unternehmen in Abhängigkeit der Mitarbeiteranzahl 

* Start-Up-Unternehmen können bis zu 2 Jahre vom Beitrag befreit werden. 

MitarbeiteranzahlBeitrag / Jahr in
1 - 5300
6 - 20400
21 - 100500
> 1011000

§ 3 - Änderung der Beitragsordnung

Änderungen dieser Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.

Dresden, 26. September 2016

27. März 2023
außerordentliche Mitgliederversammlung

24. April 2023
Vorstandssitzung