Beitragsordnung
proDresden e.V.
Verein zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in und um Dresden
(in der Mitgliederversammlung am 26.09.2016 beschlossene Fassung)
Die Mitgliederversammlung von proDresden e.V. hat gemäß § 7 der Satzung des Vereins folgende Beitragsordnung ab 1.1.2017 beschlossen:
§ 1 - Grundsatz
Die Mittel des Vereins dürfen nur zur Erfüllung der Aufgaben, im satzungsgemäßen Zwecke, durch die Beiträge der Mitglieder aufgebracht werden.
§ 2 - Höhe der Beiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
100 € für natürliche Personen
1000 € für Öffentliche Einrichtungen
1000 € für F & E
Unternehmen in Abhängigkeit der Mitarbeiteranzahl
* Start-Up-Unternehmen können bis zu 2 Jahre vom Beitrag befreit werden.
Mitarbeiteranzahl | Beitrag / Jahr in |
---|---|
1 - 5 | 300 |
6 - 20 | 400 |
21 - 100 | 500 |
> 101 | 1000 |
§ 3 - Änderung der Beitragsordnung
Änderungen dieser Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.
Dresden, 26. September 2016