Förderprogramme für Unternehmen ab 2019

Zum Wirtschaftsstammtisch von proDresden informiert die Wirtschaftsförderung über Hilfsangebote

Taufrisch waren die Informationen über Fördermöglichkeiten, die Ferdinand Ruchay zum Wirtschaftsstammtisch am 5. November 2018 den Teilnehmern der Veranstaltung von proDresden in der „Börse“ der Messe Dresden präsentierte. Am 1. November hatte der Stadtrat die Investitionsvorlage von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in den EFRE-Fördergebieten der Stadtteilentwicklungsprojekte „Dresden Nordwest“ und „Johannstadt/Pirnaische Vorstadt“ (V2410/18) beschlossen. Bis 2020 stehen danach 550.000 Euro zur Verfügung. 80 Prozent davon sind Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus dem EU-Fördertopf EFRE zur „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ und 20 Prozent zahlt die Stadt Dresden. Ausführlich stellte Ruchay die Förderbedingungen dar: „Die Zuwendungen sollen den Unternehmen im Fördergebiet Anreize für Neuansiedlung, Umbau, Erweiterung und Sanierung ihres Standortes innerhalb des Programmgebietes sowie zur Verlagerung in das Programmgebiet bieten.“ Voraussetzung sei es jedoch, dass die Unternehmen ihren Betrieb oder die entsprechende Betriebsstätte, für die die Förderung gedacht ist, in den beiden genannten Stadtteilgebieten haben oder verlegen. Durch die Investitionen sollen Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben sowie das Unternehmertum gestärkt werden. „Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung für zeitlich begrenzte oder einmalige Vorhaben. Die gesamte Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens aber 2.000 Euro. Soweit ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird, ist eine Erhöhung auf 50 Prozent möglich“, erläuterte Ferdinand Ruchay. Er hofft, dass die Fördermittel ausgeschöpft werden und rät den Unternehmern, möglichst schnell ihre Anträge zu stellen, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2020. Sie können sich konkret an Markus Henning von der Abteilung Wirtschaftsservice (mhenning@remove-this.dresden.de, Tel.nr. 488 8773) wenden.

Kleinstunternehmen haben bis zu zehn Mitarbeiter und erzielen einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro. Kleinunternehmen beschäftigen bis zu 50 Mitarbeiter und erreichen eine Jahresbilanz von bis zu zehn Millionen Euro.

Eine Jury berät über die eingereichten Projekte und überprüft, ob diese den Förderrichtlinien entsprechen. Sie gibt abschließend eine Beschlussempfehlung ab. Auf dieser Grundlage ergeht ein Bescheid durch die Landeshauptstadt Dresden. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung wird anschließend über die geförderten Projekte informiert und erhält ein jährliches Reporting über die Antragslage und die bewilligten Zuschüsse.

Auf die Frage, warum nur Unternehmer in den beiden genannten Stadtteilen Anträge stellen können, erklärte Ruchay dies mit den EFRE-Förderrichtlinien.

Nach seinem Beitrag stellte SAB-Beraterin Katrin Gräfe ein weiteres Förderprogramm für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern vor. Das gilt für das gesamte Stadtgebiet. „Wir fördern Investitionen, die der Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegender Änderung des Produktionsverfahrens dienen, sowie den Erwerb einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte“, sagte sie. Die Investitionszuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Wichtig aber, der Bau oder Umbau und der Kauf neuer Maschinen und Anlagen darf erst erfolgen, wenn der Investitionszuschuss bewilligt ist. Zudem sind Sach- oder Lohnkosten bei Investitionen von mindestens 70.000 Euro möglich. Neben dem Investitionszuschuss bietet die Sächsische Aufbaubank zahlreiche weitere Förderprogramme und Beteiligungsmöglichkeiten an. Gräfe verteilte dazu Informationsmaterial. Auch sie riet, die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Wie es diesbezüglich 2021 weitergeht, sei noch nicht bekannt.

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